Neues Gesetz erlaubt shoppen bis um Mitternacht

Foto: Stadt Ingolstadt / Michel

Die Stärkung des örtlichen Einzelhandels ist das Ziel des neuen Bayerischen Ladenschlussgesetzes. Dieses ist am 1. August in Kraft getreten und ersetzt das bisher geltende Ladenschlussgesetz des Bundes. In Ingolstadt ist damit an bis zu acht Werktagen eine lange Verkaufsnacht im Stadtgebiet, also die Öffnung bis 24 Uhr, möglich. Hierfür sind heuer aufgrund des fortgeschrittenen Jahres vier Termine am 21., 28. und 29. November sowie am 23. Dezember vorgesehen. Ab dem kommenden Jahr sind dann acht Termine geplant.

Zusätzlich dürfen einzelne Verkaufsstellen jährlich an bis zu vier weiteren Werktagen von 20 bis maximal 24 Uhr geöffnet sein, sofern dies spätestens zwei Wochen vor der geplanten Öffnung bei der Stadt angezeigt wird. Um die neue gesetzliche Regelung für eine Verkaufsstelle in Anspruch zu nehmen, ist die entsprechende Anzeige unter Angabe des Gewerbetreibenden, der Geschäftsanschrift, sowie des Datums und der erweiterten Öffnungszeit an das Amt für Ordnung, Gewerbe und Verbraucherschutz der Stadt Ingolstadt zu richten, per E-Mail an: gewerbeangelegenheiten@ingolstadt.de. An der Regelung zu Sonderöffnungen an Sonn- und Feiertagen ändert sich aber nichts. Diese sind weiterhin an zweit Tagen im Jahr möglich.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen