
Tickets und Tücken
Die wichtigste Regel: Wer ohne böse Überraschungen feiern will, sollte seine Eintrittskarten direkt beim Veranstalter oder über offiziell empfohlene Stellen kaufen. Auch wenn Schnäppchen auf Zweitplattformen verlockend wirken, „das billigste Ticket kann am Ende das teuerste sein“, warnt Alexander Wahl, Jurist beim EVZ. Der Grund: „Karten von inoffiziellen Anbietern können vom Veranstalter gesperrt werden – ganz legal.“ Zwar sind Zweitplattformen in Deutschland erlaubt, anders als in manch anderem EU-Land. „Doch Veranstalter dürfen den gewerblichen Weiterverkauf in ihren AGB ausschließen – und tun das auch zunehmend“, betont Wahl. Ein Hilfsmittel dabei: Personalisierte Tickets, die nur mit einer Umschreibung übertragbar sind. So behalten die Verantwortlichen den Überblick über die Eintrittskarten, die im Umlauf sind. Und können sie im Zweifel für ungültig erklären.
Für Verbraucher heißt das konkret: Wer Tickets aus unsicherer Quelle kauft, läuft Gefahr, trotz sorgfältiger Planung am Ende vor verschlossenen Türen zu stehen. Doch auch, wenn das Ticket gültig ist, kann es kompliziert werden – etwa, wenn man selbst kurzfristig verhindert ist. Dann ist wichtig zu wissen: Ein Widerrufsrecht gibt es beim Ticketkauf grundsätzlich nicht. Ist die Eintrittskarte einmal gekauft, lässt sich der Kauf nicht einfach rückgängig machen. In solchen Fällen bleibt nur der Weiterverkauf. „Allerdings ist diese Weitergabe oft an strenge Bedingungen des Veranstalters oder spezielle Plattformen geknüpft“, erklärt Wahl. Damit soll der überteuerte Zweitmarkt eingedämmt werden – was jedoch nicht immer gelingt. Denn Betrüger sichern sich regelmäßig Eintrittskarten, nur um sie später zu Wucherpreisen weiterzuverkaufen.
Tipp: Tickets am besten immer mit einer Zahlungsmethode kaufen, die einen gewissen Schutz bietet – etwa der Kreditkarte. Das kann im Streitfall bares Geld wert sein.
Absage oder Abbruch: Wer zahlt die Zeche?
Wird ein Festival abgesagt oder abgebrochen, haben Ticketbesitzer grundsätzlich Anspruch auf die Erstattung des Eintrittspreises. Was jedoch drumherum gebucht wurde – Anreise, Unterkunft, Mietwagen – bleibt oft auf der Strecke, es sei denn, das Ganze wurde als Pauschalpaket geschnürt oder mit Stornier-Option abgesichert. Oft zählen sogenannte „Packages“ der Veranstalter unter diese Kategorie, da meist zwei oder mehr Leistungen gemeinsam gekauft werden. Dabei gilt: „Pauschalangebote sind zwar meist teurer“, so Wahl, „aber definitiv die sicherere Variante, um im Fall der Fälle nicht auf eventuellen Kosten sitzen zu bleiben.“
Wer zu spät kommt, …
… der bestraft sich selbst. Ob Stau, Zugausfall oder Flugverspätung: Wer nicht pünktlich zum Auftritt seiner Lieblingsband kommt, hat in der Regel Pech gehabt. Veranstalter schulden das Festival – nicht aber den perfekten Reiseverlauf. Deshalb: Immer großzügig planen, lieber eine Stunde früher im Camp als panisch im Stau.
Versichert & verlassen? Was die Police wirklich bringt
Manche Verkaufsplattformen bieten eine Ticketversicherung an. Klingt beruhigend, ist es aber nur bedingt. „Nur bei schwerwiegenden, unvorhersehbaren Ereignissen wie Krankheit oder Unfall greift die Police“, erklärt Wahl. Probleme wie Ticketverlust oder ungültige Eintrittskarten sind meist ausgeschlossen. Sein Fazit: „In vielen Fällen sind diese Policen eher Placebo. Wer sich absichern möchte, sollte die Bedingungen im Vorfeld sehr genau lesen und abwägen, ob es sich für ihn lohnt.“
Durststrecken vermeiden
In Ländern wie Frankreich und Belgien sind Veranstalter verpflichtet, kostenlose Trinkwasserstellen bereitzustellen – ein echter Bonus an heißen Tagen. Zusätzlich gilt dort wie auch anderswo oft: Eigene Getränke sind auf dem Gelände in vielen Fällen verboten. Besonders strikt sind diese Regeln zum Beispiel in Polen und Tschechien – hier müssen Besucher ihre mitgebrachte Wasserflasche häufig direkt am Einlass abgeben.
Planen, Pflöcke, Paragraphen: Zelten ohne Stress
Festival-Campingplätze sind oft echte Kleinstädte – mit ihren eigenen Regeln. In den Niederlanden, Belgien und Österreich gelten teils strenge Brandschutzauflagen: Gaskocher oder offene Flammen? Meist verboten! Manche Festivals schreiben sogar bestimmte Zeltmaterialien vor. Wer nicht vorher nachliest, muss vor Ort improvisieren oder schlimmstenfalls auf sein Equipment verzichten.
Kofferraum voll, Papiere leer?
Innerhalb der EU gilt das Kennzeichen als Versicherungsnachweis – eine Grüne Versicherungskarte ist nicht mehr Pflicht. Dennoch rät das EVZ: Lieber mitnehmen! Im Schadensfall lässt sich damit der Versicherungsschutz einfacher nachweisen, gerade in Ländern mit Sprachbarrieren. Wichtig zu wissen: Bei einem Unfall greift in aller Regel das Recht des Landes, in dem der Schaden passiert – nicht das deutsche. Wer besonders gut vorbereitet sein will, kann sich einen Europäischen Unfallbericht ins Handschuhfach legen. Das ist zwar keine Verpflichtung, erleichtert den Ablauf bei einem Unfall aber ungemein.
Probleme? Hilfe gibt’s nicht nur bei der Security
Wer Ärger mit Anbietern im EU-Ausland hat – etwa, weil das Ticket nicht geliefert wurde oder die Rückerstattung nach einem Ausfall auf sich warten lässt – kann sich kostenlos an das EVZ Deutschland wenden. „Unser Juristen-Team hilft gern“, sagt Wahl. Und anders als der Zeltplatznachbar weiß das EVZ auch ganz sicher, was ein „Chargeback“ ist – und das kann bares Geld wert sein.
Auf eine tolle Festivalsaison 2025!
Hinterlasse jetzt einen Kommentar