Ausweitung der Maskenpflicht
– Eine generelle Maskenpflicht gilt von 7 bis 24 Uhr auch auf stärker frequentierten Plätzen im Freien. In der Ingolstädter Innenstadt sind diese im Bereich der Achse Donaustr. – Rathausplatz – Moritzstr. – Am Stein – Harderstr. (bis Ecke Auf der Schanz / Dreizehnerstr.), der Achse Kreuztor – Kreuzstr. – Theresienstr. – Ludwigstr. – Paradeplatz, sowie in der Dollstraße und Milchstraße.
– Darüber hinaus muss die Maske vor Schulen, Bildungseinrichtungen und öffentlichen Gebäuden getragen werden sowie in den Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs, insbesondere an Busbahnhöfen, Bushaltestellen, Bahnhöfen und Bahnhalten.
– Es gilt eine generelle Maskenpflicht im Unterricht in den Schulen (außer Grundschulen), Bildungseinrichtungen sowie Bildungsstätten.
Die generelle Maskenpflicht gilt auch in öffentlichen Gebäuden, soweit das Infektionsrisiko nicht durch organisatorische oder hygienetechnische Maßnahmen weitestgehend reduziert werden kann.
– Ferner gilt die generelle Maskenpflicht auch für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten.
– Es wird eine Maskenpflicht dort eingeführt, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen. Infolgedessen gilt überall dort, wo ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, eine Maskenpflicht.